Hinweise zur Quarantäne
WAS IST ZU BEACHTEN?
Ab 15. Januar 2022 neue Regeln für Infizierte und Kontaktpersonen
Mit der überarbeiteten Absonderungsverordnung des Niedersächsischen Gesundheitsministeriums wird verbindlich festgelegt, dass sich Personen, die sich mit dem COVID-19 infiziert haben, in der Regel nur noch zehn statt bisher 14 Tage in häusliche Isolation begeben müssen.
Die Isolation darf grundsätzlich nur dann beendet werden, wenn die Betroffenen mindestens 48 Stunden symptomfrei sind.
Der Impfstatus der erkrankten Person hat keine Auswirkungen auf die Pflicht zur Isolation.
» Verkürzung der Absonderung
Mit der Änderung der Absonderungsverordnung ist zudem auch eine Verkürzung der häuslichen Isolation auf sieben Tage möglich. Dazu muss ein negatives Antigenschnelltestergebnis vorliegen.
Die Tests zur Verkürzung der Absonderungspflicht müssen in einem Testzentrum, einer Apotheke oder in einer Arztpraxis vorgenommen und offiziell bescheinigt werden. Sie sind für die Betroffenen kostenlos.
» Kontaktpersonen
Enge Kontaktpersonen einer nachweislich mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 infizierten Person müssen sich im Regelfall zehn Tage in Quarantäne begeben und haben nach sieben Tagen die Möglichkeit zur Verkürzung der Absonderung mittels eines POC-Antigentests.
Auch hier gilt: Die Tests zur Verkürzung der Absonderungspflicht müssen in einem Testzentrum, einer Apotheke oder in einer Arztpraxis vorgenommen und offiziell bescheinigt werden und sind für die Betroffenen kostenlos.
Kontaktpersonen ohne Symptome, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben sowie Personen, deren zweite Impfung oder Genesung weniger als drei Monate zurückliegt, müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
» Berufsgruppen in sensiblen Bereichen
Personen, die in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe beschäftigt sind, können die Absonderung sowohl im Falle einer Erkrankung, als auch als Kontaktperson nur mit einem negativen PCR-Testergebnis bereits nach sieben Tagen beenden.
Die Landesregierung bittet alle Betroffenen, die nicht in diesen besonders sensiblen Bereichen arbeiten, zur Verkürzung der Isolations- oder Quarantänezeit von der Möglichkeit der POC-Antigentestung Gebrauch zu machen, um die Laborkapazitäten für PCR-Testungen zu entlasten.
» Kinder und Jugendliche
Schülerinnen und Schüler sowie in einer Kindertageseinrichtung und in der Kindertagespflege betreute Kinder, die als enge Kontaktpersonen identifiziert wurden, können die Quarantäne weiterhin nach fünf Tagen mit einem POC-Antigenschnelltest beenden, sofern dieser unter professioneller Aufsicht durchgeführt und bescheinigt wurde.